Blog Post

Newsblog


Sorgt der Corona-Lockdown für niedrigere Kfz-Versicherungsprämien?

ML • Juni 03, 2020
Im Zuge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde in den letzten Wochen wesentlich weniger Auto gefahren. Als logische Folge daraus sind auch die Unfall- und Schadenszahlen stark gesunken. Schätzungen gehen von einer Halbierung der Schadenskosten für die Versicherer in den Lockdown-Wochen aus. In den USA haben zahlreiche Autohalter daher Rückerstattungen oder Rabatte auf ihre Versicherungsprämien erhalten.

Ob es auch hierzulande so kommt, bleibt dagegen abzuwarten. Immerhin hat einer der Platzhirsche unter den Kfz-Versicherern bereits angekündigt, seine Kunden bei einem weiterhin günstigen Schadensverlauf an den Ersparnissen zu beteiligen – ob in Form von Rabatten oder von Rückerstattungen, ließ er bislang offen. Andere Versicherer betonen, dass vor allem die zukünftige Schadensentwicklung für die Beitragskalkulation ausschlaggebend sei, und die Prognosen gehen momentan von einer baldigen Normalisierung aus. Hinzu kommt: Die Kfz-Versicherung war wegen der harten Preiskämpfe für viele Anbieter in den letzten Jahren ein Minusgeschäft.

Wer wegen der Corona-Beschränkungen deutlich weniger Auto fährt als sonst, kann jedenfalls schon einmal Beiträge sparen, indem er die versicherte jährliche Fahrleistung reduziert. Laut Angaben eines großen Vergleichsportals bringt schon die Herabsetzung von 20.000 auf 14.000 Kilometer eine Prämienersparnis von im Schnitt 12 Prozent.
zurück

Hinweis: Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de enthaltenen Angaben, Publikationen und Mitteilungen sind ausschließlich zur allgemeinen Information bestimmt. Sie sind keine individualisierte Empfehlung, insbesondere keine Anlage-, Vermögens-, Steuer- oder Rechtsberatung und dürfen nicht als solche verstanden oder genutzt werden. Sie stellen keine Anlageberatung dar und sind auch nicht als solche aufzufassen. Allein verbindliche Grundlage eines Kaufs von Anteilen an offenen Investmentvermögen sind die jeweiligen gesetzlich erforderliche Anlegerinformationen, auch bekannt als Basisinformationsblatt und die Verkaufsprospekte. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können erheblich von den vergangenen Ergebnissen abweichen. Die Prüfung der Geeignetheit von Investmentfonds für Privatanleger hat allein durch den Vermittler zu erfolgen. | Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberter.de enthaltenen Informationen habe ich sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch übernehme ich keine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de finden Sie Verweise (Links) zu anderen Seiten im Internet. Ich habe keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt dieser Internetseiten. | Artikel im Blog, die durch Post Autor "ML+Ai"gekennzeichnet werden, sind AI-generated content. In diesen Artikel verwende ich Textpassagen und statistische Angaben, die mithilfe von Google Gemini generiert wurden. Quelle: https://gemini.google.com/  Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen, der Verweise, dem Vertrauen auf deren Richtigkeit oder dem Betrieb der Internetseite Dritter ist ausgeschlossen.


Share by: