GKV gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkasse


Hauptgrund, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, ist die Beitragsersparnis. Und auch wenn ca. 96 % der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, so gibt es darüber hinaus eine Reihe von Leistungen, in denen sich die Kassen unterscheiden – vom Service bis zu angebotenen Heilmethoden. Sie unterscheiden sich unter anderem in:


  • Naturheilverfahren wie Ayurveda, Homöopathie, Osteopathie, Shiatsu oder TCM (Traditionelle chinesische Medizin)
  • Zusätzliche Leistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus, wie Krebsfrüherkennung oder spezielle Arzneimittel 
  • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten, vergünstigter Zahnersatz oder Zahnersatz zum Nulltarif
  • Bonusprogramme, Beitragsrückerstattungen


Daneben gibt es verbesserte Behandlung von bestehenden Krankheiten und Spezialprogramme für 79 Krankheitsbilder. Für einen detaillierteren Vergleich bezüglich Vorerkrankungen nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf. Ich erstelle Ihnen dann den Spezialvergleich. 


Jeder gesetzlich Versicherte darf seine Krankenkasse wechseln – unabhängig aktueller Erkrankungen oder Behandlungen. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist der Wechsel zudem sehr einfach. Versicherte müssen lediglich 12 Monate (bis 31.12.2020 18 Monate) oder länger Mitglied bei ihrer aktuellen Kasse sein, um wechseln zu dürfen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Erhöht die Krankenkasse ihren Beitrag, gibt es sogar ein Sonderkündigungsrecht.


Im Vergleichsrechner finden Sie neben der Berechnung Ihrer Ersparnis auch gleich die Anträge sowie den Vordruck für Ihre Kündigung.  


Vergleichen-Wechseln – ganz einfach!

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