Krankentagegeld – kleiner Beitrag, große Wirkung
Für Angestellte, Unternehmer, Freiberufler und Künstler. Eigenständig oder als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung – teilweise sogar ohne Gesundheitsprüfung.
Diese Frage können wohl fast alle mit Ja beantworten. Sie ist nicht abstrakt – wir wissen, wie schnell es gehen kann: ein Sportunfall, ein Herzinfarkt oder eine längere Krankheit, die jedoch keine Invalidität oder Berufsunfähigkeit auslöst.
Das finanzielle Risiko bei einer längeren Krankheit ist sehr groß. Besonders betroffen sind junge Familien ohne große Rücklagen – aber auch Menschen mit hohem Einkommen, mit vielen sozialversicherungsfreien Zuschlägen oder in der Phase der Baufinanzierung, in der jeder Euro zählt. Nicht zu vergessen: Menschen mit Vorerkrankungen, denen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft verwehrt bleibt oder schlicht unbezahlbar ist.
Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Grundgehalt für maximal sechs Wochen weiter. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und zahlt Krankengeld für eine Höchstleistungsdauer von 78 Wochen. Die Differenz zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem Krankengeld kann schnell mehrere hundert Euro betragen – während Ihre Ausgaben gleichbleiben.
Hinzu kommt die möglicherweise vorhandene betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber in dieser Zeit nicht mehr finanziert. Besonders kritisch wird es, wenn diese einen Berufsunfähigkeitsschutz enthält, auf den man gerade jetzt nicht verzichten kann und den man dann aus eigener Tasche bezahlen müsste. Die Lösung: ein Krankentagegeld – für einen überschaubaren Beitrag.
Jeder, der berufsunfähig wird, war zuvor erst viele Wochen oder Monate krank. Aber nicht jeder, der lange krank war, wurde dadurch berufsunfähig.
Der erste Schritt einer nachhaltigen und soliden Einkommenssicherung ist daher immer ein Krankentagegeld. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei der das Krankengeld für dieselbe Erkrankung auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt ist, zahlt eine private Krankentagegeldversicherung zeitlich unbegrenzt, in voller Höhe – und im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld vollständig steuerfrei.
Solange eine medizinisch nachweisbare, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt, zahlt die Versicherung das vereinbarte Tagegeld – theoretisch auch über Jahre hinweg, oder bis zum Eintritt einer anerkannten Berufsunfähigkeit.
Für Arbeitnehmer ist Krankheit finanziell schmerzhaft – für Selbstständige und Unternehmer kann sie existenzbedrohend sein. Wer sein Unternehmen trägt, trägt auch das volle Einkommensrisiko: Kein Umsatz, keine laufenden Einnahmen – aber die Kosten laufen weiter. Miete, Leasing, laufende Verträge, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeitergehälter: Sie alle kennen keine Pause, nur weil Sie krank sind.
Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben zwar grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld – jedoch erst ab dem 43. Krankheitstag, sofern kein entsprechender Wahltarif vereinbart wurde. Diese erste, ungesicherte Phase kann bereits genügen, um in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Ein privates Krankentagegeld schließt diese Lücke: Es greift ab dem selbst gewählten Karenzzeit – zum Beispiel ab dem 4., 8., 15. oder 29. Tag – und zahlt täglich den vereinbarten Betrag, unabhängig davon, ob Umsatz wegbricht oder Fixkosten weiterlaufen. Anders als beim gesetzlichen Krankengeld orientiert sich der Leistungsbetrag nicht an einem Durchschnittseinkommen, sondern wird individuell und bedarfsgerecht festgelegt. Für Selbstständige ist das Krankentagegeld damit kein Komfort – sondern oft die einzige verlässliche Absicherung im Krankheitsfall.
Wer privat krankenversichert ist, genießt umfassende Leistungen in der Gesundheitsversorgung – doch das bedeutet nicht automatisch, dass das Einkommen im Krankheitsfall gesichert ist. Krankentagegeld und Krankenversicherungsschutz sind zwei grundlegend verschiedene Dinge, die in der privaten Krankenversicherung häufig verwechselt werden.
In der PKV wird das Krankentagegeld typischerweise im Rahmen der Leistungsbausteine für ambulante und stationäre Behandlung angeboten oder in den Gesamttarif integriert. Diese Einbettung kann jedoch dazu führen, dass der tatsächliche Leistungsumfang bei längerer Arbeitsunfähigkeit nicht dem tatsächlichen Einkommensbedarf entspricht – insbesondere dann, wenn das Einkommen überdurchschnittlich hoch ist oder sich aus mehreren Quellen zusammensetzt.
Ein ergänzendes oder eigenständiges Krankentagegeld bei einem spezialisierten Anbieter kann hier erhebliche Vorteile bieten: sowohl praktischer als auch wirtschaftlicher Natur. Praktisch, weil Leistungsbeginn, Karenzzeit und Tagessatz individuell und präzise auf die persönliche Einkommens- und Kostensituation abgestimmt werden können. Wirtschaftlich, weil eine bedarfsgerechte Absicherung oft günstiger zu erreichen ist als über die pauschale Integration in den PKV-Volltarif.
In bestimmten Lebensphasen – etwa bei hohem Einkommen, laufender Immobilienfinanzierung oder unternehmerischer Verantwortung – kann die Absicherung durch ein separates Krankentagegeld darüber hinaus existenzielle Bedeutung erlangen. Denn auch Privatversicherte sind nicht davor gefeit, dass ihr Einkommen schwankt und sie Phasen erleben in dem selbst der Beitrag zur PKV schwierig wird.
Wenn man in der privaten Krankenversicherung (PKV) in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Beiträge nicht mehr zahlt, greift nach einem gesetzlich genau geregelten Mahnverfahren der sogenannte Notlagentarif. Dabei gibt es jedoch einen gravierenden rechtlichen Unterschied zwischen Ihrer Krankheitskostenversicherung (ambulant, stationär, Zahn) und Ihrem Krankentagegeld (KTG).
Kein Kündigungsschutz für das Krankentagegeld: Nach § 206 VVG darf der Versicherer die normale Krankenversicherung wegen Zahlungsverzugs nicht kündigen. Sie wird stattdessen zwangsweise in den Notlagentarif umgestellt. Das Krankentagegeld fällt jedoch nicht unter diesen Schutz.
Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 38 VVG): Da das Krankentagegeld rechtlich als Zusatzversicherung gilt, darf die Versicherung diesen Baustein bei anhaltendem Beitragsrückstand nach einer qualifizierten Mahnung fristlos beenden. Die Gesellschaften nutzen dieses Recht in der Praxis sehr schnell, um ihr eigenes finanzielles Risiko zu minimieren. Bei einer bewussten Trennung, kann man den kleinen Beitrag für die Krankentagegeldversicherung meistens immer noch aufbringen.
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Krankenkassen
Auch wenn ca. 96 % der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, so gibt es doch eine Reihe von Leistungen, in denen sich die Kassen unterscheiden – vom Service bis zu angebotenen Heilmethoden und Ihrem Beitrag.

Invalidität
In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Anders als geglaubt, geschehen die meisten Unfälle zu Hause. Aber auch Verletzungen in der Freizeit oder beim Sport sind an der Tagesordnung.
Bei dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen hilft die Unfallversicherung.
Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Die Assistance-Leistungen sind nicht nur für Senioren, sondern gerade für Singlehaushalte sehr wertvoll.

Berufsunfähigkeit
Im Falle einer Berufsunfähigkeit fallen Lohn und Gehalt weg. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente -sofern vorhanden - gleicht das Netto nicht aus. Es entstehen große Versorgungslücken.
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich für diesen Fall optimal absichern.

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Die Wiederanlage von Lebens- und Rentenversicherungen stellt eine große Herausforderung dar. Angebote von Versicherungen sind häufig die schlechteste Lösung.
In den nächsten Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Lebens- und Rentenversicherungen laufen aus. Versicherungen versprechen, dass "Langlebigkeitsrisiko" finanziell abzusichern. Niedrige Zinsen, Mini-Renten, verlorene Verfügbarkeit und Flexibilität ist der Standard, den man in der Regel bekommt.
Was machen mit auslaufenden Lebens- und Rentenversicherungen?