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Maklerprovision bei Immobilienkauf soll künftig bundesweit geteilt werden

ML • Juni 05, 2020
Seit fünf Jahren gilt bei der Immobilienvermietung in Hinsicht auf die Maklercourtage das Bestellerprinzip, gemäß dem Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Beim Immobilienkauf dagegen herrscht Wildwuchs; in der Mehrzahl der Bundesländer wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in einigen können Verkäufer sie aber noch komplett auf die Käufer abwälzen.

Mitte Mai hat der Bundestag nun beschlossen, dass eine 50:50-Aufteilung künftig bundesweit vorgeschrieben werden soll. Eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeutet das insbesondere für Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen niedersächsischen Regionen. Generell beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger wird in Hamburg (6,25 Prozent) sowie in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 5,95 Prozent) veranschlagt.

Verkaufsspesen für Immobilienmakler zählen mit weiten Abstand zu den höchsten und sind für die Leistung die ein Immobilienmakler erbringt und dessen Haftung völlig überzogen. In Hamburg zahlte man für eine Wohnung im Schnitt 4.310 € je Quadratmeter. Das macht bei einer Größe von 65 Quadratmeter und einem Kaufpreis von 280.150 EUR ohne Steuern und Abgaben über 18.000 EUR Provision. Je höher die Immobilienpreise - umso höhere Courtagen. Die Teilung der ständig steigenden Courtage lässt die Summe also sehr schnell günstig erscheinen und liegt im Interesse der Immobilienmakler. 

Da im Bundesrat kein Widerstand gegen die Novelle erwartet wird, könnte das Gesetz -unter der Rubrik Augenwischerei- schon zum kommenden Jahreswechsel in Kraft treten. 
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