Nachhaltigkeit | ESG


Man kann die Welt auf zwei Arten betrachten: Hier die Biosphäre – die Erde, die Natur und alle ihre Lebewesen. Und dort die Technosphäre – das neue, von Menschen geschaffene Ökosystem. Diese künstliche Technosphäre steht für alles Unnatürliche auf der Erde. Das vernetzte System unserer Infrastruktur befindet sich nicht im Gleichgewicht mit dem natürlichen Ökosystem.


Über Millionen von Jahren blieb der Sauerstoffgehalt der Atmosphäre konstant bei 20–21 %. Die Natur erzeugt dieses für uns lebenswichtige Gas und reguliert es zuverlässig. Sie ist ein komplexes System, das sich kontinuierlich selbst steuert, um zu bestehen. Alles ist auf unvorstellbare Weise miteinander vernetzt – und funktioniert seit rund drei Milliarden Jahren. Ein System, das alles selbst herstellt, nichts verschwendet und am Ende eines Zyklus zersetzt und wiederverwendet.


Die Menschheit stört diese Balance des lebendigen Kreislaufsystems. Wir sind Verbraucher – und Verbrauchen bedeutet Zerstören. In der Natur jedoch existiert kein Verbrauch im menschlichen Sinne. Unser heutiges Wirtschaftssystem ist linear: Wir beuten aus, konsumieren und entsorgen anschließend den Rest als Abfall.


Nachhaltigkeit bedeutet, den Verbrauch zu verringern und eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen – eine regenerative Wirtschaft, die das natürliche Gleichgewicht wiederherstellt.



Investments im Bereich Nachhaltigkeit erkennen diese Notwendigkeit an. Sie investieren gezielt in Unternehmen der Ökologie, des Umweltschutzes, der erneuerbaren Energien, des Recyclings und der Kreislaufwirtschaft. Denn sie verstehen: Wenn wir weitermachen wie bisher, gefährden wir nicht nur die Natur, sondern auch die Grundlagen jeder langfristigen Investition.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?


Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.


Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?


  • Umwelt: Infolge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.


  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. 


  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen. 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)


Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.


Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.


Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.


Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)


Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. 


Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)


Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

ESG, SDG, Impact

Das kleine Einmaleins der nachhaltigen Kapitalanlage.

Nachhaltige Geldanlage: Diese Begriffe sollten Sie kennen

Durch den Boom nachhaltiger Geldanlagen werden Privatanleger zunehmend mit Fachbegriffen und Abkürzungen konfrontiert, die Struktur und Orientierung in der Produktlandschaft schaffen sollen. Denn es herrscht alles andere als Einigkeit darüber, was Nachhaltigkeit genau ist – oder sein sollte.
Diese fünf Begriffe sollten Sie als nachhaltig orientierter Anleger kennen:


ESG
Dieses zentrale Kürzel steht für
Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) und wird von vielen Marktteilnehmern mit Nachhaltigkeit gleichgesetzt. In welchen dieser drei Dimensionen ein Investment überzeugt und wie dies bewertet wird, unterscheidet sich jedoch stark zwischen den einzelnen Anbietern.


SDG
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (
Sustainable Development Goals) wurden im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet und sollen bis 2030 erreicht werden. Unternehmen oder Projekte, die unter anderem Ziele wie Bekämpfung der Armut, Geschlechtergleichstellung oder Klimaschutz verfolgen, können grundsätzlich als nachhaltig eingestuft werden.


Impact Investing
Beim Impact Investing stehen die tatsächlichen Auswirkungen (Impact) einer Investition im Mittelpunkt. Anleger und Projekte berücksichtigen dabei alle Folgen ihres Handelns – auch abseits der Kerntätigkeit –, um sowohl dem Menschen als auch der Umwelt gerecht zu werden.


Ein-/Ausschlussprinzip
Bei der Portfoliozusammenstellung können zwei Ansätze verfolgt werden: Beim Einschlussprinzip werden gezielt Unternehmen ausgewählt, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien (z. B. ESG-Standards) erfüllen. Beim Ausschlussprinzip hingegen werden Investitionen in Branchen oder Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte rote Linien überschreiten (etwa in den Bereichen Rüstung, Glücksspiel oder fossile Energien).


Greenwashing
Mit der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Investments wächst auch die Versuchung, sich einen „grünen Anstrich“ zu geben. Selbst Unternehmen mit fragwürdiger Umweltbilanz präsentieren sich zunehmend mit sogenannten Nachhaltigkeitsberichten. Anlegern ist es oft kaum möglich, eigenständig zu prüfen, ob tatsächlich nachhaltig gehandelt wird oder nur der Anschein erweckt werden soll. Nachhaltigkeit ist aber nicht nur grün. Da werden nachhaltige Gelder auch einmal
zweckentfremdet und in Rüstung investiert. Oder die EU weicht die Kriterien für Nachhaltigkeit so auf, dass am Ende jede Anlage die nachhaltig ist.


Mein Angebot für Sie:
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre individuellen Nachhaltigkeitskriterien zu definieren und geeignete Fonds für Ihre Vermögensanlage oder Altersvorsorge auszuwählen.

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist die auch in Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für die „Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“, oft kurz EU Offenlegungsverordnung oder Offenlegungs-V genannt. Die Verordnung verpflichtet Finanzdienstleister seit März 2021 stufenweise zur Veröffentlichung von Informationen z. B. zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Anlageentscheidungen und negativen oder positiven Auswirkungen der Anlage auf ökologische und soziale Aspekte (vgl. ESG). Ziel der Vorschrift ist es, durch Transparenz und einheitliche Standards Anlegern die Auswahl nachhaltiger Produkte zu erleichtern und sog. Greenwashing bei Finanzprodukten zu verhindern. Leider ist die ganze Verordnung in sich schon Green Washing, weil die getroffenen Vereinbarungen nichts mit Nachhaltigkeit zu tun haben.

Artikel 6

Traditionelle Fonds

Kein ESG oder mit minimalem Standard


Transparenz: freiwillige Integration von ESG-Kriterien

ESG-Integration: Reporting negativer ESG-Auswirkungen ab 2022

Artikel 8

ESG Fonds

Investmentprozess fördert systematisch und explizit ESG-Merkmale der Kapitalanlage.

Transparenz: bindender Einfluss von ESG-Überlegungen auf den Investmentprozess

ESG-Integration: Reporting (negativer) ESG-Auswirkungen bei systematischer Minimierung im ESG-Investmentprozess

Artikel 9

Impact-Fonds

Der Investmentprozess soll ein nachhaltiges, nicht monetäres Ziel erfüllen.

Transparenz: bindender Einfluss von ESG – Überlegungen auf den Investmentprozess

ESG-Integration: Reporting (negativer) ESG-Auswirkungen bei systematischer Minimierung im ESG-Investmentprozess

In den nächsten Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Lebens- und Rentenversicherungen laufen aus. Versicherungen versprechen, das »Langlebigkeitsrisiko« finanziell abzusichern. Niedrige Zinsen, Mini-Renten, verlorene Verfügbarkeit und Flexibilität ist der Standard, den man in der Regel bekommt.

Was machen, mit auslaufenden Lebens- und Rentenversicherungen?

Entnahmeplan

Wenn Sie eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie mich gerne. 

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Gerne berate ich Sie zu jeglichen Anlagen aus dem regulären Bereich der offenen Investmentfonds mit staatlicher Aufsicht - 

persönlich oder in einer Onlineberatung  

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auch Übernahme von Depots bei Fremdbanken

sowie Optimierung von Fondspolicen

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