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Rentenfalle Selbstständigkeit: Jeder Dritte steht ohne Vorsorge da

Die Bundesregierung plant, eine Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige einzuführen, sofern keine anderweitige Altersvorsorge besteht. Bisher gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, fürs Alter vorzusorgen – die Diskussion darüber zieht sich jedoch seit Jahrzehnten durch die Politik.
Ab Mitte der 2000er-Jahre stieg die Zahl der Solo-Selbstständigen (also Selbstständige ohne Angestellte) deutlich an. Was mit der Agenda 2010, der Ich-AG und dem Überbrückungsgeld begann, setzte sich durch zunehmendes Outsourcing fort: Unternehmen lagerten Tätigkeiten aus, wodurch Freiberufler und Werkverträge statt Festanstellungen an Bedeutung gewannen. Besonders in Medien, IT, Logistik und der Kreativwirtschaft entstanden viele Solo-Jobs.
Gerade Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer sind besonders von Altersarmut bedroht. Rücklagen werden in Krisenzeiten schnell aufgezehrt, und ihre flexible Arbeitsweise erschwert den langfristigen Kapitalaufbau. Zwar existieren Produkte wie die Basisrente (Rürup), diese werden jedoch gerade zu Beginn der Selbstständigkeit aufgrund mangelnder Flexibilität oft gemieden. So geht die Zeit ins Land, nur die Vorsorge wird selten nachjustiert. Bei geschätzt 1,8 Millionen Soloselbstständigen kein kleines Problem.
Das ifo Institut befragte im Juni 2025 im Rahmen seiner Konjunkturumfragen knapp 900 Selbstständige, schwerpunktmäßig aus dem Dienstleistungssektor, zu ihren Altersvorsorgeoptionen und ihrer eigenen Einschätzung der Absicherung im Alter.
Das Ergebnis: Knapp ein Drittel der Befragten hält die eigene Ruhestandsvorsorge für unzureichend. Weitere 22 Prozent sind unsicher. Nur 46 Prozent sehen sich gut vorbereitet auf den letzten Lebensabschnitt. Für den Kapitalaufbau setzen die Befragten vorrangig auf Wertpapiere, Investmentfonds und Sachwerte wie Immobilien, gefolgt von versicherungsbasierten Vorsorgeprodukten.
Verpflichtend vorsorgen sollen künftig alle, die neu in die Selbstständigkeit starten. Ob dies über die gesetzliche Rentenversicherung oder über private Lösungen erfolgen wird, muss die Gesetzesinitiative zeigen. Klar ist jedoch: Auch ohne gesetzliche Pflicht sollte jeder Selbstständige seine Altersvorsorge regelmäßig überprüfen. Besonders zum Jahresende, wenn der Überblick über das Geschäftsjahr vorliegt, lassen sich durch gezielte Einzahlungen nicht nur Versorgungslücken schließen, sondern oft auch die Steuerlast senken.
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19.08.2025 | ifo-Institut | ifo Schnelldienst digital – Befragung zur Altersvorsorge von Selbständigen
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