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Gut versichert durch den Winter: Typische Risiken und der richtige Schutz

Wenn die Tage kürzer werden und Frost und Schnee Einzug halten, ändern sich auch die Risiken im Alltag. Gerade in der Vorweihnachtszeit, an Silvester und während verschneiter Wochen lohnt es sich, typische Gefahren im Blick zu behalten – und den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.
Advent und Weihnachten: Wenn Kerzen zur Gefahr werden
Die Vorweihnachtszeit bringt nicht nur Gemütlichkeit, sondern leider auch Jahr für Jahr Brände. Trockene Adventskränze, unbeaufsichtigte Kerzen oder defekte Lichterketten sind häufige Brandursachen im Dezember.
Praktische Brandschutz-Tipps: Je trockener Tannengrün wird, desto leichter entzündet es sich. Mit diesen einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren:
- Adventskranz: Die Zweige vor dem Binden für einige Stunden ins Wasser legen – so bleiben sie länger frisch und feucht
- Weihnachtsbaum: Den Stamm mindestens 24 Stunden vor dem Aufstellen in einen Eimer mit Wasser stellen. So kann sich der Baum richtig vollsaugen.
- Wichtig: Die Rinde am Stamm möglichst nicht entfernen! Weihnachtsbäume ziehen das Wasser über die Rinde. Bei bewässerten Baumständern ist das entscheidend für eine längere Frische.
- Kerzen: Niemals unbeaufsichtigt brennen lassen und ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien halten
Welche Versicherungen greifen:
- Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus (Dach, Wände, Fenster)
- Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Inventar und Geschenke
Wichtig zu wissen: Das Verlassen der Wohnung mit brennenden Kerzen gilt als grob fahrlässig. Wer keinen Verzicht auf »Einwand der groben Fahrlässigkeit« im Vertrag vereinbart hat, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
Dunkle Jahreszeit = Einbruchszeit
Wenn es früh dunkel wird und viele Menschen über die Feiertage verreisen, haben Einbrecher Hochkonjunktur.
Präventionsmaßnahmen:
- Türen immer vollständig abschließen, nicht nur zuziehen
- Zeitschaltuhren nutzen, um Anwesenheit zu simulieren
- Urlaubspläne nicht in sozialen Medien teilen
Die Hausratversicherung springt bei Einbruchdiebstahl ein – vorausgesetzt, die Sorgfaltspflichten wurden erfüllt (z.B. Türen ordnungsgemäß verschlossen).
Winterunfälle: Vom Plätzchenbacken bis zum Schneeschippen
Verbrühungen beim Glühweinkochen, Schnittverletzungen beim Basteln oder Stürze beim Schneeschippen – im Winter passieren Unfälle schnell.
Relevante Absicherungen:
- Private Unfallversicherung leistet bei dauerhaften Beeinträchtigungen
- Private Krankenversicherung/Zusatzversicherungen verbessern medizinische Leistungen
- Privathaftpflichtversicherung schützt bei Schäden an Dritten

Räum- und Streupflicht: Unterschätzte Haftungsgefahr
Dies gilt natürlich nicht nur für Eigenheimbesitzer. Die Räum- und Streupflicht kann vom Vermieter auch auf den Mieter übertragen werden. Je nach Gemeinde besteht die Verkehrssicherungspflicht meist zwischen 7/8 und 20 Uhr. Bei Personenschäden haftet der Pflichtige persönlich – und das kann schnell kostspielig werden!
Der richtige Haftpflichtschutz:
- Privathaftpflichtversicherung für Eigentümer bei Selbstnutzung und Mieter, die sich im Mietvertrag verpflichtet haben
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten Objekten
- Betriebshaftpflicht für Gewerbetreibende
Frostschäden vermeiden
Wasserleitungen im Außenbereich (Garage, Garten) müssen im Winter entleert oder abgesperrt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Sorgfaltspflicht kann die Wohngebäudeversicherung bei Frostschäden die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Wichtig: Nur Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) sind zugelassen – die alte M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Leistungskürzungen der Kaskoversicherung
- Regress der Kfz-Haftpflicht (bis 5.000 EUR) bei Schäden an Dritten
- Bußgelder ab 60 EUR plus Punkte in Flensburg
Zusätzlich beachten: Das Fahrzeug muss komplett von Schnee und Eis befreit sein – auch Dach und Motorhaube!
Silvester: Feuerwerk mit Folgen
Der Jahreswechsel sorgt regelmäßig für zahlreiche Schäden durch Feuerwerkskörper.
Diese Versicherungen können greifen:
- Privathaftpflichtversicherung bei Schäden an Dritten (außer bei Vorsatz)
- Private Unfallversicherung bei dauerhaften Gesundheitsschäden
- Wohngebäude-/Hausratversicherung bei Brand- und Löschwasserschäden
- Kfz-Teilkasko bei Brandschäden am Fahrzeug (wenn Verursacher unbekannt)
- Kfz-Vollkasko bei mutwilliger Beschädigung (Vandalismus)
Rechtlicher Hinweis: Feuerwerk der Kategorie 2 darf nur am 31.12. und 01.01. gezündet werden. Verstöße können Bußgelder bis 50.000 EUR oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Illegale Böller sind grundsätzlich verboten.
Versicherungstechnisch relevant: Schäden durch illegales oder außerhalb der erlaubten Zeiten gezündetes Feuerwerk können vom Versicherer als grob fahrlässig oder vorsätzlich gewertet werden – mit der Folge von Leistungskürzungen oder kompletter Leistungsfreiheit!
Fazit: Jetzt Versicherungsschutz überprüfen
Die kalte Jahreszeit bringt besondere Risiken mit sich. Ein guter Zeitpunkt, um den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen: Sind alle relevanten Risiken abgedeckt? Enthält der Vertrag einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit? Sind die Deckungssummen noch zeitgemäß? Dann können wir jetzt entspannt den Glühwein, die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel genießen.
Fragen zum Versicherungsschutz? Als Ihr freier Finanzberater unterstützen wir Sie gerne bei der Analyse und Optimierung Ihrer Absicherung.
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