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Zwang zur Honorarberatung führt zu Beratungslücken

ML • Sept. 03, 2020

Von "Verbraucherschützern" wird gern auf Großbritannien als leuchtendes Vorbild verwiesen: Die Provisionsvergütung – wie sie in großen Teilen der EU und auch in Deutschland dominiert – wurde dort 2013 abgeschafft. Finanzberater müssen seitdem von den Kunden per Honorar für Anlage- und Altersvorsorgeberatung entlohnt werden. 


Aktuelle Daten der EU-Wertpapieraufsicht und der britischen Finanzaufsicht zeigen nun erneut: Briten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen verzichten allzu oft auf Beratung, womit ihre Vorsorgelücke wächst. So bringen Investmentdepots britischen Anlegern im europäischen Vergleich weit unterdurchschnittliche Renditen, was als Hinweis auf mangelnde Beratung gelten kann. Laut Umfragen verzichten 84 Prozent der Fondskäufer auf der Insel auf selbige, um die Honorarkosten zu sparen. Die Finanzaufsicht FCA hat sogar für 2019 eine Beratungsquote von lediglich 10 Prozent ermittelt – 2006 hatte diese noch bei 57 Prozent gelegen. Fazit: Der Zwang zur Honorarberatung führt zu wesentlich weniger Beratung und am Ende zu deutlich schlechteren Geldanlagen. 

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