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Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner neu geregelt

ML • Apr. 21, 2021

Deutsche Gesellschaft für Vorsorge mbH | meinepatientenverfügung.de - Am 05.03.2021 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts angenommen und beschlossen. Mit dem neuen Gesetz bekommen Ehegatten und Partner eingetragener Lebensgemeinschaften das Recht, den jeweils anderen in Themen der Gesundheitssorge zu vertreten, wenn dieser nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Entscheidungen selbst treffen zu können. 

Die damit einhergehende, vermeintliche Vereinfachung birgt jedoch das hohe Risiko in sich, dass der mit dem Gesetz verbundene neue Automatismus weder auf das persönliche Umfeld passt, noch tatsächlich den eigenen Wünschen entspricht.



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