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Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

ML • Feb. 15, 2024

Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.


Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz. Kurz um, das Grundstück muss mehrheitlich erkennbar unter Wasser stehen.


Gemäß Urteil des OLG Köln vom 09.04.2013 (9 U 198/12) ist aufsteigendes Grundwasser kein Elementarschaden in der Wohngebäudeversicherung des Vermieters und auch nicht in der Hausratversicherung. Keller zählen wegen des permanenten Kontakts zum Erdreich zu den verwundbaren Stellen eines Hauses. Der Schutz vor eindrückendem Grundwasser muss daher konstant überprüft und erneuert werden. Die Bitumenabdichtung wird nach 10 bis 15 Jahren porös, und selbst eine sogenannte Weiße Wanne aus wasserdichtem Beton bietet keinen absoluten Schutz. Bei beweglichem Grund können mit der Zeit Risse entstehen, über die Wasser in das Haus eindringt.

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