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Rechtsunsicherheit beim Krankentagegeld im Ausland

ML • Dez. 03, 2019
Mit großen Rheumascherzen lange krank geschrieben und die Chance auf Entspannung im sonnigen Spanien; die Mama, welchen einen verwöhnt, wohnt im Ausland; Fuß in Gips aber die ganze Familie fährt nach Dänemark - kann vorkommen. 

Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem.

Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. 

Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen. Prüfen Sie gezielt Ihre Bedingungen. Mehr zum Thema Krankentagegeld finden Sie  >> hier.
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