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Preisnachlass gegen Beratungsverzicht ist unzulässig

ML • Jan. 03, 2023

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in Paragraf 6 vor, dass Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung beraten werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um die Fortschreibung eines bestehenden Vertrages zu unveränderten Konditionen handelt, wie ein aktueller Fall unterstreicht.


Die SV SparkassenVersicherung hatte ihren Kunden mit einer Wohngebäudeversicherung eine vierjährige Vertragsverlängerung gegen 25 Prozent Beitragsrabatt angeboten, wenn sie dafür auf eine Beratung verzichteten. Daraufhin schickte ihr die Verbraucherzentrale Baden- Württemberg eine Abmahnung, da ein „wesentliches Verbraucherschutzrecht“ ausgehebelt worden sei. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gebe es immer wieder Neuerungen und Bedingungsverbesserungen, sodass auch vor einer Vertragsverlängerung eine Aufklärung notwendig sei. Zudem seien grundsätzlich die jeweils aktuellen Wünsche und Bedarfe des Kunden zu erheben.


Die SV SparkassenVersicherung zog ihr Angebot infolge der Abmahnung zurück,  findet es aber dessen ungeachtet nach wie vor statthaft.  Auch namhafte große regionale Versicherer und Feuerkassen bei uns im Norden haben Tausende von Verträgen im Bestand, die seit Jahrzehnten nicht einmal angefasst wurden. Ständig stelle ich in der Praxis gravierende Unterversicherungen und  fehlenden Schutz gegen Naturgefahren fest. Gerade Häuser welche finanziert sind und dessen alte Versicherung vom Vorbesitzer übernommen wurde, sollte man dringend überprüfen und anpassen.


Viele Hausbesitzer haben noch alte Policen, wo mit dem fiktiven Wert von 1914 gerechnet wir. Der Wert 1914 bestimmt die Summe, die ein Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte. Im Versicherungswesen wird diese Berechnung teilweise immer noch genutzt, um den Wiederaufbauwert nach einem Schadensfall zu berechnen. Die meisten Kunden sind nicht auf Anhieb in der Lage zur erkennen, wie hoch ihr Haus in EURO versichert ist und merken so ihre fatale Situation gar nicht. Im Schadensfall können sehr große Lücken entstehen,  wenn die Finanzierungssumme deutlich größer ist als die Versicherungssumme und die scheinbar sichere Altersvorsorge zum Fiasko wird. Ein Beratungsverzicht ist hier wirklich die schlechteste Lösung.  Mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung

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