Blog Post

Newsblog


Kennen Sie den Unterschied zwischen § 34d und 34f?

ML • Jan. 02, 2020
Eigentlich sollte das System mehr Klarheit für Verbraucher bringen: die Einteilung von Finanzdienstleistern in verschiedene Kategorien, die in Gewerbeordnungs-Paragrafen definiert sind. So benötigt der klassische Versicherungsmakler eine Erlaubnis nach Paragraf 34d. Es gibt aber auch eine verschwindend geringe Zahl von Versicherungsberatern nach Paragraf 34e. Finanzanlagenvermittler werden durch 34f reguliert, Immobiliardarlehensvermittler durch 34i.

Klingt kompliziert, ist es für Außenstehende auch. Das haben sich damals völlig branchenfremde Politiker und Beamte so ausgedacht. 

Ein großer Vermittlerverband fordert nun eine Umstellung nach österreichischem Vorbild: Unterschieden werden soll nur noch danach, ob ein Berater im Lager des Kunden oder in dem des Produktanbieters steht. Damit müsse den Kunden nicht mehr stets aufs Neue erklärt werden, worin der Unterschied zwischen provisionsbasierter und Honorar-Beratung sowie dem Ausschließlichkeitsvertrieb (Banken und Versicherungsvertreter, Vermögensberater usw.) besteht.

In Kürze: Letztere dürfen nur Produkte Ihres Arbeitgebers vermitteln, steht also eindeutig auf dessen Seite. Freie Versicherungsmakler hingegen handeln anbieterunabhängig im Sinne und im Interesse ihrer Kunden – ob auf Provisions- oder Honorarbasis. Die staatlich erzwungene Entscheidung eines freien Beraters für Provision oder Honorar verhindert sogar Verbraucherschutz, da sinnvolles switchen oder gar ein Mischkonzept nicht möglich ist.

Die sinnvolle Aufteilung kann also nur freier Berater vs. Arbeitgeber-/Anbieterabhängiger Vertrieb sein. 
zurück

Hinweis: Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de enthaltenen Angaben, Publikationen und Mitteilungen sind ausschließlich zur allgemeinen Information bestimmt. Sie sind keine individualisierte Empfehlung, insbesondere keine Anlage-, Vermögens-, Steuer- oder Rechtsberatung und dürfen nicht als solche verstanden oder genutzt werden. Sie stellen keine Anlageberatung dar und sind auch nicht als solche aufzufassen. Allein verbindliche Grundlage eines Kaufs von Anteilen an offenen Investmentvermögen sind die jeweiligen gesetzlich erforderliche Anlegerinformationen, auch bekannt als Basisinformationsblatt und die Verkaufsprospekte. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können erheblich von den vergangenen Ergebnissen abweichen. Die Prüfung der Geeignetheit von Investmentfonds für Privatanleger hat allein durch den Vermittler zu erfolgen. | Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberter.de enthaltenen Informationen habe ich sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch übernehme ich keine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de finden Sie Verweise (Links) zu anderen Seiten im Internet. Ich habe keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt dieser Internetseiten. | Artikel im Blog, die durch Post Autor "ML+Ai"gekennzeichnet werden, sind AI-generated content. In diesen Artikel verwende ich Textpassagen und statistische Angaben, die mithilfe von Google Gemini generiert wurden. Quelle: https://gemini.google.com/  Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen, der Verweise, dem Vertrauen auf deren Richtigkeit oder dem Betrieb der Internetseite Dritter ist ausgeschlossen.


Share by: