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Gefährdet der Bürokratieabbau die Cum-ex-Aufarbeitung?

Über die ausufernde Bürokratie hierzulande wird seit vielen Jahren geklagt. Abhilfe verspricht nahezu jeder Politiker. Die jüngste große Maßnahme zum Bürokratieabbau könnte nun jedoch für den Fiskus kostspielige Folgen haben. Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, dem der Bundesrat am 18. Oktober 2024 noch zustimmen muss, werden die Aufbewahrungspflichten für steuerlich relevante Belege verkürzt. Dadurch sollen Unternehmen und Verwaltung fast eine Milliarde Euro pro Jahr einsparen.
Fachleute wie die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker von der Organisation Finanzwende befürchten jedoch, dass Cum-ex- und Cum-cum-Täter künftig legal Beweise vernichten könnten. Mit sogenannten Cum-ex- und Cum-cum-Geschäften haben „Nadelstreifenkriminelle“, Banken und Superreiche den Staat um schätzungsweise 45 Milliarden Euro betrogen. Nicht mal ein Zehntel davon konnte bisher zurückgeholt werden. Ob es viel mehr wird, kann mit dem neuen Gesetz zunehmend als fraglich gelten. Den Kriminellen und lobbyierten Politiker*innen kommt das Gesetz gerade im Hinblick auf das Wahljahr sehr gelegen. Schade, dass das Bürokratieentlastungsgesetz nur ein kleiner Wurf ist und zur wirklichen Bürokratieentlastung kaum etwas beiträgt.
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