Blog Post

Newsblog


Finanzaufsicht möchte Fonds-Greenwashing unterbinden

ML • Juli 10, 2021

Greenwashing, also ein ökologisch-nachhaltiger Anstrich für Produkte und Unternehmen, breitet sich immer weiter aus. Das ist zwar nicht verwunderlich, da immer mehr Verbraucher auf solche Aspekte achten oder dahin gebracht werden (Nudge). Doch für jene wird es immer schwieriger zu beurteilen, was wirklich hinter der Ökofassade steckt. Auch über die Frage, welche Geldanlagen als nachhaltig gelten können, wird seit Jahren hitzig debattiert, in Europa wie in Deutschland. Die EU antwortete bereits mit einschlägigen Regelwerken: der Nachhaltigkeits-Präferenz-Abfrage, die zukünftig in jedem Anlageberatungsgespräch zu erfolgen hat, der Offenlegungsverordnung und der Taxonomie.


Das hält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allerdings nicht für ausreichend und schlägt daher deutlich strengere Qualitätsstandards vor. Im Kern: Fonds sollen sich nur dann „nachhaltig“ nennen dürfen, wenn sie mindestens 90 Prozent ihres Vermögens in „nachhaltige Vermögensgegenstände“ investieren. Das wäre eine kleine Revolution: Etabliert ist in der EU eine Schwelle von 18 Prozent (EU-Ökosiegel). Die Fondsbranche hält diese Forderung denn auch für realitätsfremd. So rechnet der Fondsverband BVI damit, dass der Grenzwert noch auf 50 Prozent abgesenkt wird, um die Manager nicht ihres Handlungsspielraums zu berauben. 

zurück

Hinweis: Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de enthaltenen Angaben, Publikationen und Mitteilungen sind ausschließlich zur allgemeinen Information bestimmt. Sie sind keine individualisierte Empfehlung, insbesondere keine Anlage-, Vermögens-, Steuer- oder Rechtsberatung und dürfen nicht als solche verstanden oder genutzt werden. Sie stellen keine Anlageberatung dar und sind auch nicht als solche aufzufassen. Allein verbindliche Grundlage eines Kaufs von Anteilen an offenen Investmentvermögen sind die jeweiligen gesetzlich erforderliche Anlegerinformationen, auch bekannt als Basisinformationsblatt und die Verkaufsprospekte. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können erheblich von den vergangenen Ergebnissen abweichen. Die Prüfung der Geeignetheit von Investmentfonds für Privatanleger hat allein durch den Vermittler zu erfolgen. | Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberter.de enthaltenen Informationen habe ich sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch übernehme ich keine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de finden Sie Verweise (Links) zu anderen Seiten im Internet. Ich habe keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt dieser Internetseiten. | Artikel im Blog, die durch Post Autor "ML+Ai"gekennzeichnet werden, sind AI-generated content. In diesen Artikel verwende ich Textpassagen und statistische Angaben, die mithilfe von Google Gemini generiert wurden. Quelle: https://gemini.google.com/  Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen, der Verweise, dem Vertrauen auf deren Richtigkeit oder dem Betrieb der Internetseite Dritter ist ausgeschlossen.


Share by: