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Betriebsrente über Pensionskasse ohne Insolvenzschutz?

ML • Feb. 01, 2020
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann über verschiedene sogenannte Durchführungswege erfolgen, zu denen die Pensionskasse gehört. Diese birgt ein gewisses Risiko: Werden Arbeitgeber insolvent und können ihre Pensionskassenzusagen nicht mehr einhalten, sind die Betriebsrentner bisher nicht geschützt – denn der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) muss in dem Fall nicht einspringen.

Das wurde kürzlich vom Europäischen Gerichtshof bekräftigt. Zugleich forderten die Richter die Bundesregierung auf, einen Insolvenzschutz auch für diesen bAV-Durchführungsweg einzuführen. Andernfalls müsse der Staat bei großen Verlusten eingreifen und Entschädigungen leisten.

Werden auch Pensionskassen unter den PSV-Schirm genommen, wie das Bundesarbeitsministerium es nun plant, dürften die Absicherungskosten die Beiträge steigen lassen. Unter Umständen kann es für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten dann ratsam sein, einen anderen Durchführungsweg zu wählen. Ein spezialisierter Versicherungsmakler kann bei dieser Frage neutralen Rat geben.

Offenkundig werden hier  die Probleme der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner einer Versicherung/Pensionskasse, obwohl es Gelder des Arbeitnehmers sind. Der Arbeitnehmer hat kaum ein Mitspracherecht. Beim Verkauf werden häufig nur die scheinbaren Vorteile erklärt und nicht auf Risiken hingewiesen. Der Arbeitgeber kann die Angebote kaum durchblicken. Die Angebote beinhalten Garantien, dafür sind die Sparanlagen meist sehr niedrig verzinst. Die Angebote sind in der Praxis kaum flexibel oder wirklich übertragbar. Zum Rentenbeginn sind die kompletten Gelder stockkonservativ, klassisch investiert, die Renten dadurch klein und zusätzlich der vollen Steuerlast sowie Sozialabgaben unterworfen. 
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