Blog Post

Newsblog


BaFin rät Bankkunden, Prämiensparpläne zu überprüfen

ML • Feb. 17, 2021

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 sind AGB-Anpassungsklauseln, mit denen Banken sich vor hohen Zinsverpflichtungen aus Prämiensparplänen aus den 1990er- und 2000er-Jahren drücken wollen, in der Regel unwirksam. Dennoch finden sie noch vielfach Anwendung, um die variable Grundverzinsung von ehemals bis zu 5 Prozent auf quasi null herunterzuschrauben. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist das wirtschaftlich verständlich, muss jedoch von den Kunden keineswegs hingenommen werden. Erlaubt ist den Banken lediglich, unbefristete Prämiensparverträge zu kündigen, deren höchste Prämienstufe erreicht wurde.


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Bankkunden nun dringend dazu, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Zinsanpassungsklausel ihr Vertrag ganz konkret enthält“, betont BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Wer unsicher sei, ob eine Zinsanpassung rechtmäßig erfolgen dürfe, solle sich Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen. Parallel dazu prüfe die BaFin derzeit „konkrete verwaltungsrechtliche Optionen“.

zurück

Hinweis: Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de enthaltenen Angaben, Publikationen und Mitteilungen sind ausschließlich zur allgemeinen Information bestimmt. Sie sind keine individualisierte Empfehlung, insbesondere keine Anlage-, Vermögens-, Steuer- oder Rechtsberatung und dürfen nicht als solche verstanden oder genutzt werden. Sie stellen keine Anlageberatung dar und sind auch nicht als solche aufzufassen. Allein verbindliche Grundlage eines Kaufs von Anteilen an offenen Investmentvermögen sind die jeweiligen gesetzlich erforderliche Anlegerinformationen, auch bekannt als Basisinformationsblatt und die Verkaufsprospekte. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können erheblich von den vergangenen Ergebnissen abweichen. Die Prüfung der Geeignetheit von Investmentfonds für Privatanleger hat allein durch den Vermittler zu erfolgen. | Die auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberter.de enthaltenen Informationen habe ich sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch übernehme ich keine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Auf den Internetseiten von ihr-freier-finanzberater.de finden Sie Verweise (Links) zu anderen Seiten im Internet. Ich habe keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt dieser Internetseiten. | Artikel im Blog, die durch Post Autor "ML+Ai"gekennzeichnet werden, sind AI-generated content. In diesen Artikel verwende ich Textpassagen und statistische Angaben, die mithilfe von Google Gemini generiert wurden. Quelle: https://gemini.google.com/  Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen, der Verweise, dem Vertrauen auf deren Richtigkeit oder dem Betrieb der Internetseite Dritter ist ausgeschlossen.


Share by: