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Ära der Verwahrentgelte vor dem Ende - aber trotzdem der Verlierer

ML • Juni 04, 2022

Sie sind ein stetiges Ärgernis für Banken wie für deren Kunden und beschäftigen bis heute die Gerichte: Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen auf Bankguthaben. Nun könnte ihr finanzgeschichtliches Intermezzo vor dem Ende stehen. Grund ist die erwartete Zinswende im Euroraum. Derzeit müssen die Banken noch 0,5 Prozent „Strafzinsen“ fürs Geldparken bei der Europäischen Zentralbank entrichten. Weit über 500 Geldhäuser in Deutschland reichen diese Gebühren zumindest teilweise an die Kundschaft weiter. Es wird jedoch allgemein erwartet, dass die Notenbanker den Einlagensatz noch in diesem Jahr auf null hochsetzen werden.


Für diesen Fall haben bereits zahlreiche Banken angekündigt, die Guthabengebühren zu streichen. Eine der größten Direktbanken in Deutschland hebt schon zum 1. Juli den Freibetrag für Privatguthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten von 50.000 auf 500.000 Euro an, womit nur noch rund ein Promille der Kundschaft Negativzinsen berappen muss. Auch weitere Banken sind mit vorgeprescht und haben ihre Freibeträge deutlich nach oben gesetzt. 


 Aber was nutzt es, wenn an der anderen Seite die Inflation das Vermögen auffrisst? Das Geld ist auf Sparbüchern und Sparkonten falsch angelegt. Das ist das eigentliche Problem. Denn die EZB hat nur eine mögliche Erhöhung des Zinssatzes in zwei Schritten um insgesamt 0,5 % eingeräumt, während die Inflation allein im Jahr 2022 6,4 % betragen soll.

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