GAP (vom Englischen: „gap“ = Lücke) im Falle eines Totalschadens oder einer Totalentwendung endet der Leasing- oder Finanzierungsvertrag. Die Leasinggesellschaft bzw. Bank rechnet den Vertrag dann mit einer Ablöseforderung ab. Diese ist insbesondere bei Neufahrzeugen und jungen Gebrauchten deutlich höher als der Wiederbeschaffungswert, den die Kfz-Versicherung reguliert.
Die Differenz, die mehrere Tausend Euro betragen kann, verbleibt bei Ihnen, auch wenn der Verursacher ein Dritter war (Haftpflichtschaden). In der Kfz-Versicherung findet diese Lücke meist keine Berücksichtigung oder nur auf besonderen Antrag und gegen einen saftigen Beitragszuschlag. Kommt das Fahrzeug dann in die Jahre, zahlt man immer noch den Beitragszuschlag, obwohl gar kein GAP mehr vorhanden ist.
Mit meinem Partner Basler zahlen Sie nur für den Zeitraum, indem Sie ein GAP-Risiko haben. Und das zu einem günstigen Preis und einem deutlich besseren Versicherungsschutz.
Anzahlung
Der nicht verbrauchte Teil Ihrer Anzahlung wird der Ablöseforderung hinzugerechnet, sodass diese nicht verloren geht.
Selbstbeteiligung im Totalschaden
Als weiteres Highlight übernimmt Basler-GAP auch die Selbstbeteiligung im Totalschadenfall, sofern Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert wurde. Mit Basler-GAP ist Ihr Anteil am Schaden gleich null. Und das für einen einmaligen Beitrag während der gesamten Laufzeit Ihres Leasing- oder Finanzierungsvertrags ab 99,- € … und viele Besonderheiten mehr.
Aber sehen Sie selbst
Ihre individuelle Kfz-Versicherung + Basler GAP mit Einmalbeitrag = 😀
Für den GAP-Schutz senden Sie mir eine Nachricht mit den Fahrzeugdaten oder rufen mich an.
Ihre Autoversicherung können Sie – wenn Sie wollen und sofern noch nicht vorhanden – selbstständig online eindecken.
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