Vorbereitung_Gesundheitsfragen

Vorbereitung auf Anträge mit Gesundheitsfragen


Eine Versicherung will nur Geld kassieren und im Schadensfall nicht zahlen. Immer wieder erfährt man in der Presse von verwehrten Leistungen, obwohl man versichert war und tausende Euro Beiträge über die Jahre bezahlt hat. Der Hauptgrund liegt in falsch und unvollständig beantworteten Gesundheitsfragen.


Immer dann, wenn Sie eine Leistung erhalten wollen, prüft die Gesellschaft, ob die Angaben in Ihrem Antrag korrekt waren. Sollte dies nicht der Fall sein, hat sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder diesen anfechten.


Im Rahmen einer umfassenden Konzeptberatung ist es daher notwendig, sich vorzubereiten. Gerade wenn Sie Krankheiten und Beschwerden haben, holen Sie sich Ihre Daten vom Arzt und der Krankenkasse! Erst dann können wir gemeinsam rechtssichere Anträge stellen.


Patientenquittung

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse erfahren Sie oftmals nicht, was eine medizinische Leistung gekostet hat, da Arzt und Krankenkasse direkt miteinander abrechnen. Wenn Sie dies aber wünschen, können Sie nach § 305 Abs. 2 SGB V vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Patientenquittung mit Kosten- und Leistungsinformationen in verständlicher Form erhalten. Dabei haben Sie die Wahl: Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt entweder direkt im Anschluss an die Behandlung oder nach Ablauf des Abrechnungsquartals eine Patientenquittung ausstellen.


Für die quartalsweise schriftliche Unterrichtung wird eine Gebühr von einem Euro erhoben. Möchten Sie die Patientenquittung per Post zugeschickt bekommen, müssen Sie die Versandkosten übernehmen.


Zusätzlich können Sie nach § 305 Abs. 1 SGB V auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Informationen über die von Ihnen in den vergangenen 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten. Auf der Patientenquittung finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen und Kosten in übersichtlicher Form. Diese schauen wir uns dann gemeinsam an.


Einsichtnahme in die Patientenakte beim Arzt nach § 630 g BGB

  1. Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen!
  2. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

TIPP:  Sollte Ihr Arzt in den Ruhestand gegangen sein und keinen Nachfolger haben, hilft Ihnen die jeweilige Ärztekammer weiter. Ärzte mögen die Auskunft gar nicht gerne, da sich häufig falsche Einträge in der Akte finden, welche mit der Krankenkasse abgerechnet wurden.


Leider funktioniert das deutsche Gesundheitssystem nach dem Prinzip »nur ein kranker Patient ist ein guter Patient«. Es können falsche Diagnosen und »aufgebauschte« Diagnosen verwendet worden sein, bis zum Abrechnungsbetrug. TV und Printmedien sowie Finanztest haben in den vergangenen Jahren ausführlich berichtet. 


Das Problem: Möchte jemand etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, kann ihm eine unterstellte Diagnose zum Verhäng­nis werden. Kunden beantworten in ihrem Antrag die Gesund­heits­fragen und entbinden ihre Ärzte von der Schwei­gepflicht. Die Gesellschaft kann jetzt direkt den Arzt um Auskunft bitten. Aufgrund eines falschen Eintrages kann einem die Versicherung verwehrt bleiben oder nach Jahren der Beitragszahlung dann die Versicherungsleistung – was der Super-GAU wäre. 


Was tun, wenn der Arzt­bericht nicht stimmt?  Fordern Sie den Arzt auf, die falsche Angabe umgehend zu korrigieren und lassen Sie sich dieses schriftlich geben. Die Krankenakte ist eine Urkunde. Bei Streitigkeiten im Versicherungsfall muss der Kunde dem Versicherer vor Gericht beweisen, dass die Arztberichte falsch sind. Lassen Sie es nicht so weit kommen. 


Wenn Sie Hinweise auf unsaubere Abrechnungen haben oder sich Ihr Arzt weigert, Ihnen die Daten zu geben, können Sie sich auch an die Stellen zur Bekämpfung von Fehl­verhalten im Gesund­heits­wesen wenden. Zusätzlich gibt es bei jeder Krankenkasse zu diesem Thema einen Ansprechpartner.


In den nächsten Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Lebens- und Rentenversicherungen laufen aus. Versicherungen versprechen, das „Langlebigkeitsrisiko“ finanziell abzusichern. Niedrige Zinsen, Mini-Renten, verlorene Verfügbarkeit und Flexibilität ist der Standard, den man in der Regel bekommt.

Was machen, mit auslaufenden Lebens- und Rentenversicherungen?

Entnahmeplan

weiterführende Themen

Einkommenssicherung mit dem höchsten Wirkungsgrad und dem kleinsten Preis 

Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Grundgehalt für maximal 6 Wochen weiter. Ab da übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und zahlt Ihnen ein Krankengeld, dessen Differenz zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem Krankengeld schnell ein paar Hundert Euro betragen kann, während Ihre Kosten gleich bleiben.


Eine Krankentagegeldversicherung gleicht diese Lücke aus. Der gelbe Schein reicht aus. Angebote gibt es auch ohne Gesundheitsfragen. 

Krankentagegeld

Invalidität

In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Anders als geglaubt, geschehen die meisten Unfälle zu Hause.   Aber auch Verletzungen in der Freizeit oder beim Sport sind an der Tagesordnung. 


Bei dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen hilft die Unfallversicherung. 


Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Die Assistance-Leistungen sind nicht nur für Senioren, sondern gerade für Singlehaushalte sehr wertvoll.

Unfallversicherung

Versicherungen rund um das Reisen 

Wer im Ausland Urlaub machen möchte, sollte vorher seinen Versicherungsschutz prüfen. Schutz bietet eine Auslandsreise­krankenversicherung. Sie kostet nur wenige Euro und macht sich somit schnell bezahlt.


Reiserücktritt- und Abbruch retten zwar nicht den Urlaub, aber lindern den finanziellen Verlust. Pandemien erfordern ein Extra in den Bedingungen.


Das alles gibt es natürlich auch in Jahrespaketen, welche sich ab zwei Reisen im Jahr schon lohnen.

Schutz auf Reisen

Fondsanlagen | Sparpläne | Entnahmepläne

Auf Sparbüchern oder Lebensversicherungen mit niedrigem Zinsniveau liegen Milliarden von Euro. Steigern Sie Ihre Rendite, bleiben Sie dabei verfügbar und sichern Sie gleichzeitig Ihr Vermögen mit einem Investmentportfolio und stetiger Betreuung.


Die Wiederanlage von Lebens- und Rentenversicherungen stellt eine große Herausforderung dar. Angebote von Versicherungen sind häufig die schlechteste Lösung 

Investment

Wenn Sie eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie mich gerne. 

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